Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die Ronald Reisener (Kernavis) erbringt, sowie für alle daraus resultierenden Verträge. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Leistungen werden ausschließlich gegenüber Unternehmern, Gewerbetreibenden, Freiberuflern und sonstigen geschäftlich handelnden Kunden im Sinne von § 14 BGB erbracht.
Gegenstand der Leistungen sind technische Analyse-, Entwicklungs-, Beratungs- und Umsetzungstätigkeiten gemäß individueller Vereinbarung. Die genaue Leistungsbeschreibung, der zeitliche Rahmen und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Die Leistungen stellen keine Rechts-, Steuer-, Anlage- oder medizinische Beratung dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht garantiert. Der Auftraggeber bleibt für seine unternehmerischen Entscheidungen selbst verantwortlich.
Angebote von Kernavis sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines schriftlichen Angebots durch den Auftraggeber oder durch beiderseitige Bestätigung der Vereinbarung in Textform (E-Mail genügt).
Die Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Projekten mit einem Volumen ab 10.000 Euro netto kann eine Anzahlung von bis zu 30 Prozent vereinbart werden, die mit Auftragsbestätigung fällig wird.
Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nur auf gesonderte Anforderung und gegen zusätzliche Vergütung erbracht.
Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und technischen Voraussetzungen rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten der vereinbarten Termine.
Die im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnisse (Dokumente, Code, Schaltpläne, Firmware etc.) werden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung zur Nutzung durch den Auftraggeber für den vereinbarten Zweck überlassen.
Urheberrechte und Nutzungsrechte Dritter (etwa an verwendeten Bibliotheken oder Entwicklungstools) bleiben unberührt. Eine Weiterlizenzierung oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Beide Vertragspartner verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden geschäftlichen und technischen Informationen Stillschweigen zu wahren, soweit diese nicht öffentlich bekannt sind. Diese Verpflichtung besteht über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten betroffen sind oder zwingende gesetzliche Haftungstatbestände greifen.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftungssumme ist insgesamt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für das betroffene Projekt begrenzt, mindestens jedoch 50.000 Euro.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertragsverhältnis ist Dresden, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.